• Merkliste (0)
      • Deutsch Deutsch
        • Deutsch Deutsch
        • English English
        • Français Français
        • Español Español
        • Italiano Italiano
        • Português Português
        • العربية العربية
        • Български Български
        • 中文 中文
        • Magyar Magyar
        • Nederlands Nederlands
        • Polski Polski
        • Русский Русский
        • Slovensky Slovensky
        • Türkçe Türkçe
      • Startseite
      • Immobilien
        •   Neu im Angebot (17)
        •   Haus Kauf (69)
        •   Wohnung Kauf (75)
        •   Grundstück Kauf (6)
        •   Renditeimmobilien Kauf (4)
        •  Immobilien nach Ländern:
        •   Türkei (154)
      • Unternehmen
        •   Firmenprofil
        •   Kontakt
      • Informationen
        •   Hinweise und Service
        •         Unser Service
        •         Hinweise zum Kauf
        •         Hinweise zur Miete
      • Service/ Kontakt
        •   Suchauftrag
        •   Immobilie anbieten
        •   Newsletter
        •   Kontakt
        •   Datenschutz
        •   Impressum
      Menue      004915147653529
  • Hinweise zum Kauf

     

    Info zum Kauf einer Immobilie in der Türkei 

    Als die Naturschönheiten vergeben wurden, stand die Mittelmeerküste wohl mit an vorderer Stelle. Es gibt viele gute Gründe, die für ein Leben in der Türkei sprechen. Wer in der Türkei eine Immobilie kaufen oder mieten möchte,  sollte sich auf jeden Fall vorher gut informieren.

    Selbstverständlich gibt es in der Türkei Rechtssicherheit beim Immobilienerwerb. Allerdings sind einige Punkte im türkischen Recht anders als z.B. im deutschen Recht beim Immobilienerwerb. Daraus können evtl.  Missverständnisse entstehen, die die Sache kompliziert macht. Muss aber nicht sein, wenn man sich vorher informiert. Wir möchten hier in kurzen Beiträgen über einiges informieren. Unsere Ausführungen können nur einen kleinen Einblick aus unseren langjährigen Erfahrungen geben.

    Wie verhält es sich z.B. beim Kauf einer Immobilie ?

    Kaufverträge werden in der Türkei nicht beim Notar geschlossen (der Notar ist dazu nicht einmal berechtigt), sondern ausschließlich direkt auf dem Grundbuchamt (Tapu- Amt). Dieser Vorgang ist sehr einfach. Die Umschreibungsunterlagen werden beim Tapu Amt eingereicht, der „ Einreicher“ erhält eine SMS über die Höhe der zu zahlenden Steuern und Gebühren. Ist alles bezahlt, können Käufer und Verkäufer vor dem zuständigen Beamten den Vertrag unterzeichnen. Der Käufer übergibt das Geld, meist tatsächlich in bar, und erhält danach seine Grundbuchurkunde (Tapu). Dieser Vorgang dauert in der Regel 2-3 Tage.

    Kann es beim Kauf einer Immobilie manchmal zu Problemen kommen ?

    Haben Sie Ihre Wunsch Immobilie gefunden, werden in der Regel Vorverträge abgeschlossen in denen Sie, als Käufer, eine Anzahlung leisten (in der Regel nicht mehr als 10%). Dies sollten Sie, auch wenn es noch mal ein wenig TL kostet, notariell bestätigen lassen, denn Anzahlungen zum Kaufpreis müssen, sollten Sie vom Vertrag zurück treten müssen weil ein Kauf nicht möglich ist, zurück gezahlt werden. Ein Rücktritt wäre eventuell möglich, weil Ihnen ein Objekt angeboten wurde das z.B. in einer militärischen Sicherheitszone oder auf forstwirtschaftlichem Gebiet liegt, oder aber, weil sich herausstellt, dass die Immobilie mit Steuerschulden oder Hypotheken belastet ist. Wobei ein Verkauf mit Belastungen, wie Steuerschulden und Hypotheken durchaus möglich ist, wenn es vernünftig geregelt wird. Ein Makler wird sich auch um diese Dinge kümmern.Leider gibt es hin und wieder „Makler“, hier bewusst in Anführungsstrichen, die mit den Besitzern der offerierten Immobilien in keinerlei Rechtsbeziehung stehen. Weil die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, gibt es viele Trittbrettfahrer, die selbst die Zeitungen oder das Internet, nach Verkaufsobjekten durchforsten, oder aber „Onkel“, „Tante“, usw. haben, die zufällig, gerade jetzt eine Wohnung verkaufen wollen und dann auf Kundenfang gehen. Hier sollten Sie Vorsicht walten lassen! Sollte Ihnen evtl. ein Vertrag vorgelegt werden, der auf Türkisch abgefasst wurde und Sie, als Käufer nicht alle Details verstehen, sollten Sie einen vereidigten Dolmetscher hinzuziehen. Ein Rat, der auch und gerade beim Kauf von Wohnungen in Ferienanlagen gilt, die in den einschlägigen Touristengebieten beworben werden. Immer wieder haben Rechtsanwälte mit Fällen zu tun, in denen Touristen zu kostenlosen Immobilienbesichtigungstouren eingeladen werden, auf denen dann nach Butterfahrtmanier so lange Druck ausgeübt wird, bis ein Vertrag zustande kommt. Doch auch wenn Kaufvertrag draufsteht, drin ist im rechtlichen Sinne allenfalls ein Kaufversprechen.

    Wer in der Türkei kaufen will, sollte - wie andernorts auch - sich die Zeit nehmen, immer selbst zu den Objekten zu fahren. Nehmen Sie sich die Zeit und schauen sich Ihre ausgewählten Objekte in Ruhe an. Vergleichen Sie die Objekte und entscheiden erst, wenn Sie alles gesehen haben. Jeder seriöse Makler wird Ihnen die Zeit lassen, um Ihre Entscheidung in Ruhe  zu überdenken. In der Türkei gilt wie überall: Man sollte sich für den Kauf Zeit nehmen. Wer all diese Aspekte beachtet wird keine „bösen Überraschungen“ erleben und Freude an seinem neuen Domizil haben – so, wie es sein soll.

    Wenn Sie Fragen haben, stehe ich gern zur Verfügung.

    Zusammengefasst ist in Kürze zu sagen

    - es gibt Gebiete, in denen Ausländer überhaupt nicht kaufen können

    - Kaufverträge können nur im Grundbuchamt geschlossen werden. Dort erfolgt in der Regel auch die  Bezahlung.

    - Vorsicht bei der Angabe des Kaufpreises. Wer hier mogelt, um Steuern zu sparen, macht sich  strafbar.

      Zudem muss bei einem späteren korrekten Verkauf die Differenz versteuert werden.

    - Nach dem Kauf erhält der Käufer eine Urkunde (Tapu) als Eigentumsnachweis, verbindlich ist nur der Eintrag im Grundbuch selbst

    - Alle vorher geschlossenen Verträge, auch notarielle, sind bezogen auf den Kauf nicht rechtsverbindlich.

    - vor jedem Kauf prüfen, ob eine Belastungen auf dem Objekt liegt (erfolgt durch das Grundbuchamt)

     

       

     

     




    • KONTAKT
      Budwig Homes
      07400 Alanya
      004915147653529
      Kontakt
      Impressum


    • SERVICE
      Newsletter
      Suchauftrag
      Immobilie anbieten
      Datenschutz



    • SOZIALE MEDIEN


    • Irrtümer und alle Rechte vorbehalten.
      Content Management System: Immozentral Technik Immobilien CMS: Immozentral

    • Login