Zusammenfassung des neuen türkischen Gesetzes zur kurzfristigen Vermietung von Immobilien für touristische Zwecke (Gesetz Nr. 7464):
Seit dem 1. Januar 2024 müssen Eigentümer, die ihre Immobilie in der Türkei für weniger als 100 Tage pro Jahr an Touristen vermieten, einige wichtige Änderungen beachten:
- Lizenzen:
Eine Lizenz vom Ministerium für Kultur und Tourismus ist erforderlich.
Bestehende Vermieter müssen diese bis zum 31. Januar 2024 beantragen.
Die Nichteinhaltung führt zu Geldstrafen von bis zu 1 Million Türkischer Lira.
- Zustimmung:
In Wohnanlagen ist die Zustimmung aller Eigentümer im selben Gebäude erforderlich (außerhalb der Wohnanlage nur der Eigentümer im selben Gebäude).
Die Satzung der Wohnanlage kann mit einer 4/5-Mehrheit geändert werden, um kurzfristige Vermietungen zu ermöglichen.
- Untervermietung:
Verboten für Mieter (z. B. Airbnb-Untervermietung).
Erlaubt nur für Eigentümer oder lizenzierte Agenturen.
Zusätzliche Punkte:
Die Genehmigung kann auf die Verwaltungsgesellschaft der Wohnanlage ausgestellt werden. Das Gesetz zielt darauf ab, die Sicherheit und den Komfort von Touristen zu verbessern und die Rechte der Hausbesitzer zu schützen.
Wichtiger Hinweis:
Diese Zusammenfassung dient lediglich der Information. Konsultieren Sie immer einen Anwalt, um Rechtsberatung zu erhalten.