Regeln für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen: Zweck: Das Fahrzeug darf nur für den ursprünglich angegebenen Zweck genutzt werden. Vermietung, Verleih, Weitergabe oder Verkauf ohne Genehmigung sind verboten. Nutzung: Nur berechtigte Personen (z.B. Ehepartner, Eltern, Kinder) dürfen das Fahrzeug nutzen. Modifikationen: Änderungen an eingetragenen Fahrzeugteilen bedürfen der...